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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Gemeinde Dornstadt
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Kinder spielen, im Vordergrund Spielzeugklötze

Anmeldung & Elternbeiträge

Anmeldung Ihres Kindes

Alle Einrichtungen in der Gemeinde nutzen ein zentrales Vormerksystem für die die Vergabe von Betreuungsplätzen.

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für das kommende Kindergartenjahr (01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres) benötigen, merken Sie Ihren Bedarf bitte bis spätestens 01. März online vor.

Hier gelangen sie zur zentralen Vormerkung. Nur Kinder, die fristgerecht vorgemerkt worden sind, können bei der Vergabe von Betreuungsplätzen berücksichtigt werden. Diese Vormerkung stellt jedoch keine Anmeldung dar! Bei der Vormerkung können Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben, in denen Ihr Kind künftig betreut werden soll. Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Bitte beachten Sie

  • Für die Vergabe eines Ganztagesbetreuungsplatzes ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Beschäftigungszeiten erforderlich. Den entsprechenden Vordruck finden sie hier:

Bescheinigung zur Vormerkung für eine Ganztagesbetreuung (PDF-Dokument, 480,07 KB, 05.02.2025)

  • Falls Sie erst nach Dornstadt zuziehen, benötigen wir den Nachweis, dass Ihnen hier Wohnraum zur Verfügung steht (z.B. Kopie/Auszug aus dem unterschriebenen Mietvertrag, aus dem Kaufvertrag, o.ä.).
  • Beim Vorliegen belastender Faktoren (z.B. Pflege eines Angehörigen, Erkrankung oder Behinderung eines Angehörigen, o.ä.) ist ebenfalls eine entsprechend Bescheinigung vorzulegen.

Die (ausgefüllten und unterschriebenen) Nachweise laden Sie bitte in der Zentralen Vormerkung direkt hoch.

Was ist zu tun, wenn ich nicht über einen Internetzugang verfüge?

In diesen (seltenen) Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Weiszhar.

Sie erhalten dann ein Formular, in das die notwendigen Daten eingetragen werden müssen. Gerne sind wir Ihnen bei der Online-Vormerkung oder dem Ausfüllen des Formulars behilflich.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Einrichtungen keine Vormerkungen entgegennehmen!

Wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommt?

Nach dem genannten Stichtag werden die registrierten Vormerkungen an die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. Die freien Betreuungsplätze werden nach einheitlichen Kriterien durch die jeweilige Einrichtung selbst vergeben. Von dort erhalten Sie dann umgehend eine verbindliche Mitteilung, ob Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Nach der erfolgten Platzzusage sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Aufnahmevertrag mit der zusagenden Einrichtung abzuschließen, da sonst der Platz anderweitig vergeben wird.

An Kinder, die am Stichtag 01. März nicht vorgemerkt waren, sowie an Kinder auf einer eventuellen Warteliste können freie bzw. freiwerdende Plätze unterjährig vergeben werden, wenn sie zum 01. Oktober entsprechend vorgemerkt sind.

Nach welchen Kriterien werden Betreuungsplätze vergeben?

Der Gemeinderat hat am 25.05.2023 einheitliche Vergabekriterien für die Kitaplätze beschlossen.

Vergabekriterien (PDF-Dokument, 394,24 KB, 10.10.2024)

Monatliche Elternbeiträge für die Kinderbetreuung

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ab 01.09.2024 (PDF-Dokument, 522,49 KB, 10.10.2024)

Zur Sozialstaffelung nach der Kinderzahl:
Bei der Kinderermäßigung zählen alle Kinder in der Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Zur Berechnung des Höchstbetrags pro Familie:
Hier handelt es sich um eine "doppelte Sozialstaffelung", die zum Tragen kommt, wenn mehrere Kinder aus der Familie eine Einrichtung gleichzeitig besuchen.

Bei Fragen zum Elternbeitrag der Gemeindekindergärten steht Ihnen Jan Weiszhar zur Verfügung.

Unsere Satzung

Aus ökologischen Gründen wollen wir unsere Satzung nun digital anbieten. Diese steht Ihnen hier zum Download bereit.

Satzung zum Aufnahmeheft der Kita (PDF-Dokument, 807,02 KB, 10.10.2024)