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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Kernzeitbetreuung

Die Kernzeitbetreuung stellt sich vor

Seit dem Jahr 2001 bietet die Gemeinde Dornstadt eine Kernzeitbetreuung an der Bühl-Grundschule/am Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentrum Dornstadt an. Ihre Kinder können in der „Kerni“ spielen, basteln, kochen, backen und, wenn sie möchten, auch ihre Hausaufgaben erledigen. Eine umfassende Hausaufgabenbetreuung können wir jedoch nicht gewährleisten. Hier sind Sie als Eltern nach wie vor gefordert, die Hausaufgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.

Unsere in der Erziehung erfahrenen Mitarbeiterinnen sorgen dafür, dass Ihre Kinder in der Kernzeitbetreuung nicht nur beaufsichtigt, sondern wirklich sinnvoll betreut werden. Sämtliche Freizeitangebote sind freiwillig, die Kinder können an den Angeboten teilnehmen, aber auch frei spielen. Ihre Kinder können die Kernzeitbetreuung gerne einmal „ausprobieren“. Wir bieten Ihnen nach vorheriger Absprache einen kostenlosen „Schnuppertag“ an.

Die Kernzeitbetreuung findet im EG des Werkrealschulgebäudes im Bühl-Schulzentrum statt. Dort steht den Eltern, Kindern und Lehrern ganztägig eine Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Elternbeitrag (monatlich)

Betreuungsbaustein
 

Frühbetreuung
07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn

Mittagsbetreuung
nach Unterrichtsende bis 14:30 Uhr*

Anschlussbetreuung
14:30 Uhr bis 16:00 Uhr*

bis 2 Tage/Woche8,00 €15,00 €8,00 €
5 Tage/Woche21,00 €38,00 €21,00 €

*Andere Abholzeiten sind möglich

Für Geschwisterkinder, die ebenfalls die Kernzeit besuchen, gibt es eine Ermäßigung von 5,00 Euro. Die Elternbeiträge sind jeweils zum Monatsanfang fällig und werden von der Gemeindekasse abgebucht. Hierzu müssen Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen; eine Aufnahme in die „Kerni“ kann nur erfolgen, wenn dieses vorliegt.

Außerdem bieten wir für Kernzeitkinder die Möglichkeit einer Einzelfallbetreuung über eine Fünferkarte an. Diese ergänzt die Betreuung nach Ihrem persönlichen Bedarf und ermöglicht einen zusätzlichen Besuch der Kernzeit an bis zu fünf Einzeltagen. In die Einzelfallbetreuung können Kinder aber nur dann aufgenommen werden, wenn nicht aus Pandemiegründen eine Begrenzung der Gruppenstärke eingehalten werden muss oder diese noch nicht erreicht ist.

Die Fünferkarte kostet 15,00 € und kann bei den Betreuerinnen bestellt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Kernzeit muss schriftlich auf den dafür vorgesehenen Vordrucken erfolgen. Sie ist zum Schuljahresbeginn und zum Monatsanfang möglich. Es ist zwingend ein Sepa-Lastschriftmandat (Abbuchungsermächtigung) beizufügen. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr. Allerdings ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss der Gemeinde spätestens einen Monat vorher schriftlich zugegangen sein.

Versicherung

Bei der Kernzeitbetreuung handelt es sich um eine außerschulische Einrichtung, die von der Gemeinde Dornstadt getragen wird. Dennoch fällt der Besuch der Betreuung unter die gesetzliche Schülerunfallversicherung, sofern die Kinder unmittelbar vor oder nach dem Schulunterricht an der Betreuung teilnehmen.

Wichtige Hinweise

Falls Ihre Kinder die Kernzeitbetreuung nicht planmäßig besuchen können, ist eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung der Mitarbeiterinnen unerlässlich. Ein Anrufbeantworter ist vorhanden.

Ihre Kinder sollten keine wertvollen Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Handys oder kostbares Spielzeug mitbringen, da eine Haftung hierfür ausgeschlossen ist.

Ein Kind kann von der Betreuung ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht an die Regeln der Betreuung und die Anweisungen der Betreuungskräfte hält und durch sein Verhalten der geregelte Ablauf der Betreuung nicht gewährleistet ist. Ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung besteht nicht.