Gemeinde Dornstadt

Seitenbereiche

Jahreszeit wählen

Navigation

Seiteninhalt

Lärmaktionsplanung Gemeinde Dornstadt, Stufe 4

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.
Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung / Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Dornstadt aus Runde 3 (Abschlussbericht vom 22.05.2017).

Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet, eine um weitere Straßen im Gemeindegebiet erweiterte Lärmkartierung berechnet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen des Lärmaktionsplanes aus Runde 3 verglichen. Der Gemeinderat Dornstadt hat die Ergebnisse der erweiterten Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben.

Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Dornstadt mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.
Im Zeitraum vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Dornstadt. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Sollten Sie in die Unterlagen persönlich einsehen wollen, bittet die Gemeindeverwaltung um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 07348 / 9867-0.

Die umfangreichen Planunterlagen finden Sie hier.

Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Gemeinde Dornstadt, Kirchplatz 2, 89160 Dornstadt zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mailadresse info(@)dornstadt.de zu nutzen.
Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan Dornstadt ein.

 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Dornstadt
Kirchplatz 2
89160 Dornstadt
Fon: 07348 9867-0
Fax: 07348 9867-92
E-Mail schreiben

Statistik BW

Die Kommunen in BW mit allen Daten auf der Homepage des Stat. Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.

Weiter zur Homepage "Statistisches Landesamt Baden-Württemberg"