Sanierungsgebiet Dornstadt
Fördermöglichkeit für private Vorhaben
Die Gemeinde Dornstadt ist mit dem Bereich „Ortskern II“ in ein städtebauliches Sanierungsprogramm des Landes aufgenommen worden. Damit stehen auch für private Erneuerungsmaßnahmen öffentliche Zuschüsse zur Verfügung. So besteht z.B. für private Erneuerungsmaßnahmen eine Fördermöglichkeit von bis zu 35 % der anrechenbaren Kosten. Der Gemeinderat hat hierzu im Dezember 2009 ein Gebiet abgegrenzt und die Sanierungssatzung beschlossen.
Im Sanierungsgebiet besteht für Bauvorhaben, für den privaten und öffentlichen Grundstücksverkehr sowie für Miet- und Pachtverträge eine Genehmigungspflicht durch die Gemeinde. Dabei hat die Gemeinde zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben die Sanierung voraussichtlich erschwert oder verhindert. Ist dies nicht der Fall, ist die Genehmigung zu erteilen.
Mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme hat der Gemeinderat die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt. Die STEG berät die Gemeinde in allen Fragen der Sanierung und ist deshalb auch für Bürgerinnen und Bürger erster Ansprechpartner. Auskünfte erhalten Sie von
Herrn Martin Keller
Fon: 0711 21068-139
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